In der Schweiz ist im Gegensatz zu Deutschland das Speichern von sogenannten Randdaten aus der Kommunikation seit über 10 Jahren erlaubt. Dies nennt sich dann Vorratsdatenspeicherung. Für ein halbes Jahr werden Daten, z.B. Informationen zum Kommunikationspartner, Handystandort, benutzte IP-Adressen im Internet und Zugriffe auf das E-Mail-Postfach aufbewahrt. Den Behörden stehen diese Daten z.B. für die Rasterfahndung zur Verfügung. Aktuell wird gerade darüber diskutiert die Vorratsdatenspeicherung und andere Massnahmen zur Überwachung auszuweiten: http://tobelinked.me/2013/03/12/meine-meinung-zu-der-totalrevision-des-bupf/
Der Verein “Digitale Gesellschaft” hat seit einiger Zeit ein Projekt am Laufen, welches Vorlagen zur Verfügung stellt um die eigenen Vorratsdaten anzufordern: http://www.digitale-gesellschaft.ch/2012/11/08/meine-vorratsdaten-jetzt/
Die Briefvorlage mit Begehren auf die Vorratsdaten habe ich am 18. Dezember 2012 Swisscom eingeschrieben zugestellt. Parallel habe ich den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) sowie die Digitale Gesellschaft über mein Vorhaben informiert.
Am 16. Januar 2013 habe ich diesen Brief als Antwort erhalten:
Am 14. März 2013 war es soweit, nach dem ich dem Postboten eine digitale Unterschrift, meine ID Nummer und eine Unterschrift auf eine Versiegelung, die am Couvert angebracht war, gegeben hatte, händigte er mir ein Couvert mit einer Fülle von 21 Seiten persönlicher Daten aus. Die Daten stellen sich aus verschiedenen IT-Plattformen zusammen, die bei Swisscom zur internen Verwaltung genutzt werden. Diese Informationen sowie den Gehalt des Begleitbriefs ist nachfolgend in anonymisierter Form zusammengefasst und beinhalten, die meiner Meinung nach relevanten Details ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu haben.
In diesem Begleitschreiben sind mir zwei Sachen aufgefallen, zum einen die vielen Gesetzesartikel die benannt wurden, die ich euch in der Zusammenfassung erspart habe und die unzähligen Rechtschreibfehler, die ich soweit möglich in den obigen Abschriften korrigiert habe.
Die weiteren Daten beschränkten sich auf 3. Plattformen aus den verschiedenen Vertragssystemen, die bei der Swisscom zum Einsatz kommen. Dabei ist die brisanteste Information, die Zahlungsmoral des Kunden die gespeichert wird. Jedoch fehlen die Randdaten (IP-Adressen der aufgebauten Datenverbindungen, die Zellen in der das Smartphone sich eingewählt hat und durch welches eine Ortung möglich wird sowie die Verbindungsdaten mit Gesprächsteilnehmenden). Das sind eben die Daten, die für die Strafverfolgungsbehörde von Interesse sind.
Um doch noch an die “echten” Vorratsdaten zu gelangen, hat der Verein “Digitale Gesellschaft” einen weiteren Brief als Vorlage veröffentlicht: http://www.digitale-gesellschaft.ch/2012/12/16/nachfassen-meine-vorratsdaten-%E2%80%93-jetzt/
Ich habe noch auf anderem Wege versucht an die Randdaten zu gelangen und habe mit der Kontaktperson telefoniert, welche im Schreiben aufgeführt wurde. Das Resultat war ernüchternd und deckt sich mit den Erfahrungen des Vereins “Digitale Gesellschaft”: http://www.digitale-gesellschaft.ch/2013/02/22/zwischenauswertung-meine-vorratsdaten-%E2%80%93-jetzt/
Daraus ergeben sich folgende weiteren Schritte: